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Inkasso-Fälle die das Kindergeld betreffen, werden seit März 2015 bundesweit von der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen bearbeitet. Hier wird auch über Stundungs- und Erlassungsanträge bestimmt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat allerdings jetzt entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen dazu gar nicht berechtigt ist (Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, Az.: 10 K 3317/18 AO). Zahlreiche Ablehnungsbescheide über Stundungs- und Erlassanträge seien damit rechtswidrig.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.