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Die Übergangsfrist für die Umrüstung bzw. Anschaffung der elektronischen Registerkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung wird von der Bayrischen Finanzverwaltung um 9 Monate verlängert und endet damit am 30.09.2020. Derzeit ist noch nicht klar, ob sich die anderen Bundesländer der bayerischen Übergangsfrist anschließen. Der Gesetzgeber verlangt u.a., dass elektronische Registrierkassen, die ab dem 1.1.2020 angeschafft werden, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden. Diese Sicherheitseinrichtung soll die Manipulation der Kasse verhindern. Bei Verabschiedung des Gesetzes war die technische Sicherheitseinrichtung aber noch gar nicht entwickelt. Tatsächlich wird es erst in Kürze entsprechende Kassen auf dem Markt geben.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.