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Das Finanzamt muss die privat Nutzung eines PKWs im Ertragssteuerrecht nicht jedes Jahr gleich beurteilen. Jahrelang hatte das Finanzamt einem Unternehmer geglaubt, dass er seinen betrieblichen PKW nicht privat nutzt - sogar ohne Vorlage eines Fahrtenbuchs. Erst im 13. Jahr unterstellte das Finanzamt eine Privatnutzung und besteuerte den daraus resultierenden geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung. Dagegen wehrte sich der Unternehmer. Allerdings vergeblich. Das Finanzamt sei an seine Beurteilung des Sachverhalts in den Vorjahren nicht gebunden, entschied das Finanzgericht Niedersachsen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.