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Auch im Jahr 2020 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bei 4,2 Prozent. Als Hauptgrund nennt das Ministerium die anhaltend hohe Prüf- und Beratungstätigkeit der Künstlersozialkasse und der Rentenversicherung. Dadurch habe sich die Zahl der Unternehmen weiter erhöht, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung in diesem Zusammenhang nachkommen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.