Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Haben Sie die Frist verpasst Ihre Steuererklärung abzugeben? Dann sollten Sie schnell handeln. Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und dies verpasst hat, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Möglich sind Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzung und Zinsen. Prüfen Sie zunächst, ob Sie dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie vier Jahre dazu Zeit und müssen auch keinen Verspätungszuschlag fürchten. Sollten Sie die Frist jedoch verpasst haben, kann Sie nur noch ein triftiger Grund retten. Hindert Sie eine längere Krankheit oder ähnliches, beantragen Sie beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.