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Am 28.06.2019 stimmte der Bundesrat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Private Investoren sollen, befristet für 4 Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend machen können - zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit könnten in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Das Ziel ist es bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.