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Am 30. Juni läuft die Frist des Vorsteuervergütungsverfahrens aus. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmer im Inland die in einem anderen EU-Staat gezahlte Umsatzsteuer über das Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Der Antrag muss beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer die Vorsteuer aus Umsätzen in einem Drittland geltend machen will. Dieser Antrag muss jedoch im zuständigen Drittland gestellt werden. Über die zuständigen Adressen informiert das Bundeszentralamt für Steuern.
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Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.