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Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für einen Arbeitnehmer sind das alle Kosten die er für seine Arbeitsstelle selbst gezahlt hat. Der Umfang an Werbungskosten ist breit: Dazu gehört zum Beispiel die doppelte Haushaltsführung, falls Sie wegen des Jobs eine Zweitwohnung haben, das Arbeitszimmer, Bewerbungskosten, Kontoführung (pauschal bis 16 Euro akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis), 20 Prozent der Telefonkosten (bis 20 Euro pro Monat) oder Umzugskosten, falls das beruflich nötig war. Ja, sogar Feierkosten können Sie absetzen, falls Sie zum Beispiel mit Ihrer Abteilung auf die Beförderung anstoßen.
Hier finden Sie Tipps, um Werbungskosten geltend machen zu können.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.