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Ein Brand oder ein Schlaganfall und nichts ist mehr so wie es vorher war. Zu diesen schrecklichen Ereignissen kommt meist noch eine enorme finanzielle Belastung. Zumindest einen Teil der Kosten können sich Betroffene über die Steuererklärung zurückholen. Der Posten nennt sich treffend „außergewöhnliche Belastungen“. Davon gibt es im Steuerdeutsch zwei Arten: allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen. Für die „besonderen“ gibt es teilweise Pauschalen, daher sind sie etwas leichter abzusetzen. Die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen können unbegrenzt abgesetzt werden, müssen aber belegt werden können. Die wichtigsten allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen sind Krankheit, Pflege und Kur.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.