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Der Bundestag verabschiedete ein Rentenpaket in dem die Erhöhung der Mütterrente vorgesehen ist. 2014 wurde diese eingeführt um die Erziehungsleistungen von Müttern vor 1992 geborenen Kindern anzuerkennen. Damals war schon eine Verbesserung für Mütter von drei oder mehr Kinden vorgesehen.
Für jede Mutter und Vater, angefangen ab einem Kind, das vor 1992 geboren wurde gilt diese Regelung. Um 0,5 Entgeltpunkte (entspricht im Westen 16,02 EUR / Im Osten 15,35 EUR /Kind) wurde es angehoben.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.