Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
In 22 EU-Mitgliedstaaten gilt die Lohnuntergrenze. Diese wurde jetzt kräftig angehoben – nominal um 4,8 Prozent und nach Abzug der Inflation um 25,7 Prozent. Auch in Griechenland ist der Mindestlohn erstmals nach sieben Jahren wieder angehoben worden. Nur Lettland hat den Mindestlohn aktuell nicht erhöht. In den westeuropäischen Euro-Staaten ist der Mindestlohn auch weiterhin höher als in der Bundesrepublik. Diese sehen einen Stundenlohn von 9,66 EUR und mehr vor. In Frankreich stieg der Mindestlohn erstmals auf 10 EUR und in Luxemburg sogar auf 11,97 EUR. Der deutsche Mindestlohn beträgt lediglich 9,19 Euro pro Stunde. Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Ländern besteht aber eine meist starke Bindung an Tariflöhne. Die südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten setzen Lohnuntergrenzen von 3,61 EUR in Portugal, 3,76 in Griechenland und bis 5,45 EUR in Spanien. In Slowenien liegt der Mindestlohn bei 5,10 EUR. In den meisten Mittel- und Osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch niedriger. In Litauen müssen umgerechnet 3,39 EUR pro Stunde gezahlt werden, in Tschechien 3,11 EUR, in Polen 3,05 EUR und in Rumänien 2,68 EUR. Der niedrigste Mindestlohn in der EU ist in Bulgarien mit 1,72 EUR zu finden.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.