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Gem. einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 13.11.2018 beträgt das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde der Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Dabei wird das Existenz-minimum für Ehepaare für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) Euro bzw. 5.004 Euro (2020). Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, sofern sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB hätten.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.