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Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Umwandlungssteuergesetzes vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Brexit Sollen Vorschriften über die Hineinverschmelzung von KapG auf PersG ergänzt werden. Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann sich negativ auf unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der BRD haben (Limited). Den vom Brexit betroffenen Unternehmen soll z. B. Eine Umwandlung in eine KG ermöglicht werden, an der sich eine GmbH oder eine UG als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt. Darüber hinaus soll für alle zum Zeitpunkt des Brexit bereits begonnenen Verschmelzungsvorgänge eine Übergangsregelung geschaffen werden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.