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Vom Europäischen Rat wurde die Richtlinie zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen verabschiedet. Zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sollen grenzüberschreitende Informationspflichten ausgeweitet werden. Durch nationale Vorschriften werden u. a. Steuerberater verpflichtet, aggressive Steuergestaltungen melden zu müssen. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Kennzeichen, die stark auf aggressive Steuermodelle hinweisen sollen. Die Steuerbehörden erhalten die Daten quartalsmässig über eine Datenbank. Diese Daten können auch mit den anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Für Verstöße sollen die Mitgliedstaaten jeweils wirksame und abschreckende Sanktionen festlegen. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen. Die Meldepflicht gilt ab dem 01.07.2020. Den ersten automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden wird es ab dem 31.10.2019 geben.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.