Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!
Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers können Mitarbeiter Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Im Urteilsfall hatte der Kläger Insolvenzgeld aufgrund der vorgelegten Lohnabrechnungen erhalten. Im gerichtlichen Verfahren stellte sich heraus, dass der Maurer für 400 EUR monatlich Vollzeit beschäftigt wurde, was als sittenwidrig anzusehen ist, da ein auffälliges Missverhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung bestehe. Für die Höhe des Insolvenzgeldes bedeutet dies, dass dieses nicht nach der vertraglichen Vergütungsabrede zu bemessen ist, sondern auf Grundlage des üblicherweise gezahlten Tariflohns. Der Kläger hatte für einen Stundenlohn von nicht einmal ein Fünftel des üblichen gearbeitet. Der Umstand, dass der Kläger monatelang die Zahlung akzeptiert habe, könne ihm nicht zur Last gelegt werden. Nach Auffassung des Sozialgerichtes ist regelmäßig so, dass Arbeitnehmer sich wegen schwächerer Lage auf einen ungünstigen Vertrag einlassen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.