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Der BFH hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe in seinem aktuellen Urteil geäußert. Zugelassene Anbieter sind für Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe steuerfrei. Die Leistungen, die eine selbständig tätige psychologische Beraterin gegenüber zugelassenen Anbietern erbringt, können ebenfalls steuerfrei sein, vorausgesetzt diese Leistungen wurden aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe auch bewilligt und mittelbar vergütet.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.