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Es geht um die EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Ausstellung, Inhalt und Übermittlung von Rechnungen. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll deutlich sinken und die Verbreitung von elektronischen Rechnungen vorangebracht werden. In dem Zusammenhang werden folgende Grundsätze verfolgt: • Keine Unterschiede mehr bei den Rechnungstellungsvorgaben in der EU • Systeme und Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen sollen auf deren Bedürfnisse besser abgestimmt werden Durch klare Vorschriften zur Rechnungsstellung soll Rechtssicherheit geschaffen werden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.