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Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines gleichgeschlechtlichen Paares stattgegeben, das die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begehrte. Rückwirkend bis 2001 nach Inkrafttreten der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde die Zusammenveranlagung und damit der Splittingtarif gewährt. Durch die Einführung der Ehe für Alle sind die Lebenspartner bereits ab 2001 so zu stellen, als hätten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt geheiratet. Eine Änderung bereits bestandskräftiger Steuerbescheide sei nach Auffassung des Gerichts ebenfalls denkbar. Es wurde Revision beim BFH zugelassen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.