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Der BFH hat zur Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung in Sachen Denkmalschutz (§ 7 h Abs. 2 EStG) eine Entscheidung getroffen. Hat demnach die zuständige Behörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach den Vorgaben des EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, dann hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen. Es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach dem VwVfG nichtig und deshalb unwirksam.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.