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Der Verkauf von Ackerstatusrechten ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung, so der BFH mit Urteil vom 08.02.2018 (Az. VR 55/16). Demnach unterliegt die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts nicht der Pauschalbesteuerung. Dies ist dann der Fall, wenn diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein zum Umbruch von Dauergrünland ermöglicht werden soll.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.