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Vorerst in englischer Sprache wurden nun weitere Details der Mehrwertsteuer-Reform veröffentlicht. Die gesamte MwSt-Richtlinie soll überarbeitet werden. Beim grenzüberschreitenden Warenhandel soll künftig Mehrwertsteuer zwischen Unternehmern erhoben und so das Bestimmungslandprinzip umgesetzt werden. Der Steuersatz entspricht dabei dem des Bestimmungslandes. Auch bei B2B-Leistungen soll die Mehrwertsteuer über den One-Stop-Shop erhoben werden. Auch der Vorsteuerabzug soll ggf. so gewährleistet sein. Die Anmeldung im Ansässigkeitsstaat erfolgt grundsätzlich vierteljährlich. Die zusammenfassende Meldung soll nur noch für Dienstleistungen verbleiben. Zur Verabschiedung der Richtlinie muss ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten erfolgen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.