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Aufgrund einer Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass die Umsatzsteuer-Pauschalierung von Landwirten als rechtskonform erachtet wird. Eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung ist derzeit nicht geplant. Der Hintergrund ist, dass die Anwendung der Pauschalierung für Land- und Forstwirte nicht auf bestimmte Unternehmensgrößen beschränkt ist, sondern für Klein- und Großunternehmen gleichermaßen zur Anwendung kommen kann. Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate eine neue Lösung zu finden, andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Rund 66 Prozent aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wenden die Pauschalierung an, das sind 181.000 Unternehmen. Die Regelung der Pauschalierung der Umsatzsteuer für Land- und Forstbetriebe geht bis ins Jahr 1968 zurück.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.