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Durch das Familienentlastungsgesetz wurden finanzielle steuerliche Erleichterungen mit insgesamt 10 Milliarden EUR jährlich beschlossen. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden in zwei Stufen angehoben. Ab 2019 sind monatlich 10 EUR mehr Kindergeld pro Kind vorgesehen, ab 2021 kommt es nochmals zu einer Erhöhung. Auch der Grundfreibetrag wird ab 2019 auf 9.168 EUR und ab 2021 auf 9.408 EUR angehoben. Die sog. kalte Progression soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.