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Im Jahr 2017 hat das Aufkommen an Umsatzsteuer 226,355 Milliarden EUR betragen. Über die Aufteilung des Aufkommens in Regelsteuersatz 19 Prozent und ermäßigter Steuersatz 7 Prozent gibt es allerdings nur Schätzungen, teilt die Bundesregierung mit. Danach sind ca. 91,2 Prozent durch den Regelsteuersatz, mithin 208,5 Milliarden EUR, eingenommen word en. Derzeit gibt es keine Gesetzesinitiative, wonach neben Lebensmittel auch andere Bereiche dem ermäßigten Steuersatz zugänglich gemacht werden können. Für Babynahrung, Arzneimittel und Energie wird derzeit der Regelsteuersatz angewendet.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.