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Auch dieses Jahr bekommen Bürgerinnen und Bürger in Bayern für die Abgabe derelektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. Demnach ist der Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektr. Authentifizierung der 31.07.2018 (nicht der 31.05.2018). Für Steuerpflichtige, die steuerlich beraten werden und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist bis Ende Dezember 2018. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.