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Nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 28.02.2018 ist die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nicht geplant. Im Rahmen eines Forschungsprojektes ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer solchen Rücklage nicht zu den erwünschten Entlastungseffekten in der Landwirtschaft führen würde. Stattdessen wurde die Einführung einer mehrjährigen Gewinnglättungsregelung vorgeschlagen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.