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Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat sich mit einer Pressemitteilung vom 26.02.2018 zu der Gefahr der Steuerfalle bei stillen Reserven bei unerkanntem Sonderbetriebsvermögen II in Betriebsaufspaltungen geäußert. Hierbei wies der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Burkhard Binnewies, beim Steuerforum 2018 in Hannover darauf hin, dass nach Ansicht des FG Niedersachsen (Urteil vom 19.11.2015, Az. 5 K286/12) die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch dann gelten, wenn die überlassenen Wirtschaftsgüter ohnehin steuerlich verstrickt sind, da sie sich im Gesamthandsvermögen einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG befinden. Außerdem gingen die Grundsätze der Betriebsaufspaltung der gewerblichen Prägung vor.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.