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Mit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2017 wurde Stellung genommen zur spendenrechtlichen Beurteilung von sog. Crowdfunding (§ 10 b EStG). Darunter versteht man eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglichen. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. Crowdfunding-Portal) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungszieles erworben. Den Volltext des Schreibens können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.