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Da die im Jahr 1992 vereinbarten Regelungen der Mitgliedstaaten nicht mehr zeitgemäß sind, wurden Änderungen vorgeschlagen. Künftig wird den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Festlegung von ermäßigten Steuersätzen zugesprochen. Bisher war dies nur in bestimmten Bereichen möglich. Auch für Kleinunternehmer können die Mitgliedstaaten Vereinfachungen vornehmen, wie z. B. durch einen höheren Schwellenwert von Registrierungen und Befreiung von weiterem Verwaltungsaufwand. Die Änderungen werden nun dem Europäischen Parlament übermittelt, werden aber erst wirksam, wenn die endgültige Umstellung auf die Mehrwertsteuerrichtlinie erfolgt.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.