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Kontoführungsgebühren absetzen

03.02.2020
Kontoführungsgebühren absetzen

Als Arbeitnehmer können Sie pauschal 16 Euro im Jahr in der Steuererklärung absetzen. Das geht jedoch nur, wenn tatsächlich Gebühren angefallen sind. Das Gute daran: Das Finanzamt möchte für die Pauschale keine Belege haben. Die Kosten für Ihr Konto können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Da das Finanzamt hierbei nur den Teil der Nutzung anerkennt, der im Zusammenhang mit Ihrem Job steht, wird der Höchstbetrag auf die pauschalen 16 Euro festgesetzt. Wenn Ihnen darüber hinaus für berufliche Überweisungen zusätzliche Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls ansetzen. Das gilt z. B. für das Begleichen von Rechnungen für Arbeitsmittel.

Quelle

 

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