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Im Erbschaftssteurrecht gibt es einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro je Kind und Elternteil. Dieser ist von der Steuer frei. Gehört zum Erbe auch ein Grundstück, in dem die Eltern gelebt haben, kann der Grundstückswert zusätzlich von der Besteuerung freigestellt werden. Vorausgesetzt die Wohnfläche beträgt nicht mehr als 200 Quadratmeter und das erbende Kind nutzt das Haus / die Wohnung selbst unverzüglich (innerhalb von 6 Monaten) als Wohngrundstück. Er kann es also nicht lediglich als Zweitwohnsitz oder Wochenendgrundstück nutzen.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.