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Werbungskosten absetzen

05.06.2019
Werbungskosten absetzen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für einen Arbeitnehmer sind das alle Kosten die er für seine Arbeitsstelle selbst gezahlt hat. Der Umfang an Werbungskosten ist breit: Dazu gehört zum Beispiel die doppelte Haushaltsführung, falls Sie wegen des Jobs eine Zweitwohnung haben, das Arbeitszimmer, Bewerbungskosten, Kontoführung (pauschal bis 16 Euro akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis), 20 Prozent der Telefonkosten (bis 20 Euro pro Monat) oder Umzugskosten, falls das beruflich nötig war. Ja, sogar Feierkosten können Sie absetzen, falls Sie zum Beispiel mit Ihrer Abteilung auf die Beförderung anstoßen.

Hier finden Sie Tipps, um Werbungskosten geltend machen zu können.

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

 

 

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