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Außergewöhnliche Belastungen

22.01.2020
Außergewöhnliche Belastungen

Ein Brand oder ein Schlaganfall und nichts ist mehr so wie es vorher war. Zu diesen schrecklichen Ereignissen kommt meist noch eine enorme finanzielle Belastung. Zumindest einen Teil der Kosten können sich Betroffene über die Steuererklärung zurückholen. Der Posten nennt sich treffend „außergewöhnliche Belastungen“. Davon gibt es im Steuerdeutsch zwei Arten: allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen. Für die „besonderen“ gibt es teilweise Pauschalen, daher sind sie etwas leichter abzusetzen. Die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen können unbegrenzt abgesetzt werden, müssen aber belegt werden können. Die wichtigsten allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen sind Krankheit, Pflege und Kur.

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