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Mindestlöhne in den EU-Staaten

29.04.2019
Mindestlöhne in den EU-Staaten

In 22 EU-Mitgliedstaaten gilt die Lohnuntergrenze. Diese wurde jetzt kräftig angehoben – nominal um 4,8 Prozent und nach Abzug der Inflation um 25,7 Prozent. Auch in Griechenland ist der Mindestlohn erstmals nach sieben Jahren wieder angehoben worden. Nur Lettland hat den Mindestlohn aktuell nicht erhöht. In den westeuropäischen Euro-Staaten ist der Mindestlohn auch weiterhin höher als in der Bundesrepublik. Diese sehen einen Stundenlohn von 9,66 EUR und mehr vor. In Frankreich stieg der Mindestlohn erstmals auf 10 EUR und in Luxemburg sogar auf 11,97 EUR. Der deutsche Mindestlohn beträgt lediglich 9,19 Euro pro Stunde. Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Ländern besteht aber eine meist starke Bindung an Tariflöhne. Die südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten setzen Lohnuntergrenzen von 3,61 EUR in Portugal, 3,76 in Griechenland und bis 5,45 EUR in Spanien. In Slowenien liegt der Mindestlohn bei 5,10 EUR. In den meisten Mittel- und Osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch niedriger. In Litauen müssen umgerechnet 3,39 EUR pro Stunde gezahlt werden, in Tschechien 3,11 EUR, in Polen 3,05 EUR und in Rumänien 2,68 EUR. Der niedrigste Mindestlohn in der EU ist in Bulgarien mit 1,72 EUR zu finden.

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