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Unfall auf dem Arbeitsweg absetzbar?

09.09.2019
Unfall auf dem Arbeitsweg absetzbar?

Wenn zwei Bedingungen erfüllt sind, können Unfallkosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt passiert ist und dass die Kosten für den Unfall selbst gezahlt werden müssen. Ob die ärztlichen Behandlungskosten zusätzlich abzugsfähig sind, urteilt momentan das Finanzgericht.

Als berufliche Fahrt gilt:

  • Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Eine Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder
  • eine Auswärtstätigkeit (z. B. Dienstreise).

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen, die durch einen Unfall auf dem Arbeitsweg entstehen und nicht erstattet werden.

Quelle

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