Hier finden Sie die aktuellsten Themen aus den Bereichen Buchhaltung* und Buchführung* 


Wenn Sie mal eine Meldung rund um McDATA verpasst haben sollten, werden Sie hier fündig! Bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand, wenn es um das Thema Buchhaltung*, Buchführung*, Steuern, Personal, Finanzen, Marketing, Vertrieb oder Controlling geht!

 

Arbeitnehmerbewirtung sind vollumfängliche Betriebsausgaben

20.02.2019
Arbeitnehmerbewirtung sind vollumfängliche Betriebsausgaben

Wenn ausschließlich Arbeitnehmer bewirtet werden, z. B. bei einer Betriebsfeier, können diese Aufwendungen voll abgezogen werden. Der Grund ist, dass diese  Bewirtung in der Regel nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich ist. Seit 2015 gilt jedoch ein Lohnsteuerfreibetrag von 110 Euro pro teilnehmenden Arbeitnehmer. Alle Kosten die über diesem Freibetrag liegen, sind vollumfänglich lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer jedoch mit 25% übernehmen, um die Mitarbeiter nicht noch nachträglich mit der anfallenden Lohnsteuer zu betrafen.  Wenn ein Arbeitnehmer seinen Partner oder seine Kinder mitbringt, sind die Kosten für diese auch in den 110 Euro zu berücksichtigen.

Auch hier gelten bestimmte Regeln. Für die Bewirtungskosten hat der Unternehmer folgende Daten schriftlich aufzuführen:

  • Ort
  • Tag+
  • Anlass der Bewirtung
  • Die Teilnehmer
  • Die Höhe der Aufwendungen

Speisen und Getränke müssen auf der Rechnung einzeln aufgeführt sein,  maschinell erstellt und registriert sein. Ab einer Rechnung von 250 Euro muss auch der Name der bewirteten Person aufgeführt sein. Um die Bewirtungskosten geltend machen zu können, müssen die Betriebsausgaben bis spätestens zum Monatsabschluss schriftlich nachgewiesen werden.

Sie haben Fragen zu Ihren Bewirtungskosten? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir leiten Ihre Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter.

Quelle: https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/bewirtungskosten-pruefen-welche-kosten-zu-100-abziehbar-sind_188_428630.html

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA Buchhaltung* Freital - Heiko Paulick
Ihr Ansprechpartner
McDATA Buchhaltung* Dresden

Heiko Paulick
Zwickauer Straße 162
01187 Dresden

Tel: +49 (0) 351 323455-56
Fax: +49 (0) 351 323455-55
Kontakt
6 weitere Finanzielle Förderungen für Kleine und Mittelständische Unternehmen

Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.

> mehr lesen

2025: Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein

Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK