Gute und zufriedene Mitarbeiter sind der Dreh- und Angelpunkt in Ihrem Unternehmen Diese zu finden und zu motivieren, dass Sie zu 100% Unternehmenskonform arbeiten ist schwierig und dann kommen noch zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Formalien auf Sie, den Unternehmer zu. Gerne unterstützen die MarkenPartner von McDATA Sie bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) gehört genauso zu unseren Aufgaben, wie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung*. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen, Kurzarbeitergeld und Lohnfortzahlungen. Die Sozialversicherungsmeldungen werden im gesicherten dakota Verfahren übermittelt und die Lohnsteuer im ELSTER Verfahren. Den Zahlungsverkehr samt Bankenclearing sowie Meldungen an die Berufsgenossenschaft erledigen wir mit und Sie erhalten Jahresauswertungen und Statistiken. Die Erstellung der Lohn*- und Gehaltsabrechnungen* für Ihre Mitarbeiter und die Übermittlung der Daten im ELENA-Verfahren werden für Sie kein Problem mehr darstellen.
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten nicht nur bei der Lohnbuchhaltung* und der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu unterstützen, sondern Ihren gesamten Arbeitsalltag zu erleichtern.
Rufen Sie mich an unter 0351-32345556, um einen Termin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular! Sie erreichen mich in der Regel von 09:00 - 17:00 Uhr in meinem Büro in Dresden in der Zwickauer Straße 162. Gerne komme ich Sie auch in Ihrem Unternehmen besuchen und machen Ihnen ein individuelles Angebot zur Übernahme der Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter!
Der Begriff Lohnkonto umschreibt die Sammlung von Datensätzen und jedes Konto enthält alle Daten, die für den Arbeitnehmer relevant sind. Welche Inhalte genau ein solches Lohnkonto enthalten muss, ist durch den § 41 EStG sowie den § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LSdTV) genau festgelegt. Für jeden Arbeitnehmer muss ein eigenes Lohnkonto bestehen. Enthalten sein müssen in einem Lohnkonto:
Mit der Erstellung der Lohnbuchhaltung* erhält der Arbeitgeber die Gehalts- und/oder Lohnabrechnungen für seine Mitarbeiter wie oben beschrieben. Zudem erhält er noch:
Nach dem Einscannen Ihrer Rechnungen werden die ...mehr lesen
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Controlling ... mehr lesen
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.