Eine der lästigsten Aufgaben eines Unternehmers ist wohl die Erledigung der Buchführung*. Sparen Sie Zeit und gewinnen Sie Freiraum! Pendelordner, so wie Sie das von Steuerberatern kennen, gibt es bei McDATA nicht. Unsere Softwarelösung ermöglicht es alle Belege, wie Eingangsrechnungen oder Tankbelege, zu scannen und anschließend digital in die Software für die Bearbeitung der laufenden Finanzbuchhaltung* zu übertragen. Wenn Sie als Unternehmer Ihre Buchhaltung* online erledigen lassen, haben Sie neben der Zeitersparnis noch weitere Vorteile.
So können Sie z.B. jederzeit von jedem internetfähigen Gerät auf Ihre Daten zugreifen. Die Buchhaltung* ist die Organisationseinheit Ihres Unternehmens. Als Unternehmer haben Sie so jederzeit den Überblick über die Vermögenslage und den Erfolg Ihrer Firma. Dies ermöglicht Ihnen zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich kann auch Ihr Steuerberater auf diese Zahlen, Daten und Fakten zugreifen. Gerne arbeiten die MarkenPartner von McDATA mit Ihrem Steuerberater zusammen und stellen ihm die Daten zur Weiterverarbeitung z.B. für den Jahresabschluss, eine Zwischenbilanz oder für die Steuererklärungen via DATEV Schnittstelle zur Verfügung.
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten nicht nur bei der Verbuchung der laufenden Belege der Buchhaltung* zu unterstützen, sondern den gesamten Arbeitsalltag zu erleichtern.
Rufen Sie mich an unter 0351 32345556, um einen Termin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular! Sie erreichen mich in der Regel von 09:00 - 17:00 Uhr in meinem Büro in Dresden in der Zwickauer Straße 162. Gerne komme ich Sie auch in Ihrem Unternehmen besuchen und mache Ihnen ein Angebot für die Übernahme Ihre Buchhaltung*!
Häufig wird auch der umfassendere Begriff Rechnungswesen* oder Buchführung* verwendet. Der Begriff Buchhaltung* wird als Tätigkeit umgangssprachlich häufig nur als Synonym verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet der Begriff Buchführung* nur die Methodik oder Tätigkeit. Personen, die mit der Buchhaltung* betraut sind, werden als Buchhalterin* oder Buchhalter* bezeichnet.
Je nach Größe und Art der Organisation kann es sinnvoll sein, die Buchhaltung* in Teilbereiche wie folgt zu untergliedern:
McDATA bietet KEINE Rechts- und / oder Steuerberatung! ... mehr lesen
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Controlling ... mehr lesen
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.