partner: urteil | Stimmen der McDATA MarkenPartner

Die Zufriedenheit unserer Partner ist für uns der wichtigste Bestandteil unserer MarkenPartnerschaft. Wir arbeiten laufend an unseren Betriebsabläufen um die Zufriedenheit zu steigern und McDATA zu stärken. Dass wir damit erfolgreich sind, beweist die Umfrage von partner:urteil die wir 2017 mit unseren MarkenPartnern durchgeführt haben. Eine detailierte Auswertung zu den Ergebnisssen finden Sie hier.

Das Ergebnis weist eine hohe Zufriedenheit auf und macht Stolz! Doch auch im 1 zu 1 Austausch haben wir schon sehr viel positive Resonanz erhalten.

 

Carolin Schiemer-Eberle ist McDATA Partnerin seit 1997, also eine „Partnerin der ersten Stunde“. Wie sie die Partnerschaft mit McDATA erlebt hat, schildert sie hier: „Die Entscheidung für eine Partnerschaft mit McDATA war eine, wenn nicht DIE beste Entscheidung meines Lebens. Gerade in der Anfangszeit waren der tolle Support und das umfassende Know-How des McDATA Teams einfach unverzichtbar. Ich konnte mich ganz und gar auf meine Mandantengespräche und deren Betreuung konzentrieren - für alles andere stand und steht mir das McDATA Team jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. McDATA ist für mich der Inbegriff einer „gelebten Partnerschaft“ - einfach klasse! Ich würde diesen Schritt jederzeit wieder gehen.“

Daniel Noe, Partner seit 2017 beschreibt McDATA als seinen "persönlichen Glückbringer". Er ist begeistert und beschreibt potentiellen Partnern McDATA als seinen "best buddy ever". Kann es ein schöneres Kompliment geben? Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu unseren Partnern her. Wir sind stets bemüht die Partner mitzunehmen und auf den neuesten Stand in Sachen fachliche Weiterbildung aber vor allem in Sachen Marketing und Mandantengewinnung zu bringen. Weitere Stimmen, sowohl von Partnern als auch von Mandanten, finden Sie bei ProvenExpert.  

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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