Wer macht schon gerne die Steuererklärung?
Jetzt gibt es eine Neuerung die jedem gefallen sollte. Bei der Einkommensteuererklärung können Steuerzahler ab sofort auf Belege und Aufstellungen verzichten. Bislang mussten Belege der Steuererklärung noch beigefügt werden, damit ist jetzt aber schluss. Die Beträge müssen ab sofort nur noch sorgfältig im Steuerformular angegeben werden. Die Belege sollten trotzdem nicht direkt weg geschmissen werden. Sollten die Aufstellungen nicht plausibel genug angegeben worden sein, behält sich das Finanzamt vor stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Hierzu sollten die Belege ein Jahr aufbewahrt werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.