Zu den sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören auch die sonstigen Leistungen eines Grundstücksmaklers und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen und anderen Verträgen, die auf die Veränderung von Rechten an einem Grundstück gerichtet sind. Dies gilt auch dann, wenn die Veränderung tatsächlich nicht erfolgt. Bei juristischen Dienstleistungen ist zu prüfen, ob diese im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen usw. stehen. Der Umsatzsteueranwendungserlass wird insoweit angepasst.