Mit Urteil vom 13.07.2017 hat der BFH zur Abzinsung von Angehörigendarlehen entschieden (Az. VI R 62/15). Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Land- und Forstwirt gewährt, sind nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist. Verfassungsrechtliche Bedenken dahingehend bestehen nicht.