Die Bundesregierung hat sich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für außerschulische Lerntherapien für minderjährige Kinder geäußert. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meis führte dazu u. a. aus, dass Aufwendungen, die Eltern für die Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes entstehen, im Rahmen des Familienleistungsausgleiches abgegolten sind. Da außerschulische Lerntherapien vielfältig gestaltet und verursacht sein können, lässt sich keine allgemein verbindliche Aussage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit treffen. Ggf. komme ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Das gelte bspw. für die Aufwendungen einer Lese- und Rechtschreibschwäche und für die Kosten einer logopädischen Therapie.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.