Die Bundesregierung hat sich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für außerschulische Lerntherapien für minderjährige Kinder geäußert. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meis führte dazu u. a. aus, dass Aufwendungen, die Eltern für die Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes entstehen, im Rahmen des Familienleistungsausgleiches abgegolten sind. Da außerschulische Lerntherapien vielfältig gestaltet und verursacht sein können, lässt sich keine allgemein verbindliche Aussage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit treffen. Ggf. komme ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Das gelte bspw. für die Aufwendungen einer Lese- und Rechtschreibschwäche und für die Kosten einer logopädischen Therapie.
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