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Sozialversicherungsbeiträge – Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2018 im Überblick

26.01.2018
Sozialversicherungsbeiträge – Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2018 im Überblick

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder ind er gesetzliche Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.045 Euro / Monat (217: 2.975 Euro / Monat). Die Bezugsgröße Ost steigt auf 2.695 Euro / Monat (2017: 2.660 Euro / Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.500 Euro / Monat (2017: 6.350 Euro / Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf 5.800 Euro / Monat (2017: 5.700 Euro / Monat).

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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