Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gibt es keine komprimierte Steuererklärung mehr. Es erfolgt die Übermittlung nur noch im authentifizierten Verfahren. Die Finanzverwaltung wollte ursprünglich auch den Protokollausdruck entfallen lassen. Der Ausdruck dient gegenwärtig der Dokumentation der gesendeten Daten und stellt eine wichtige Unterlage dar. Nach Diskussionen und Änderungsvorschlägen gestaltet nun das BMF das Protokoll als Freizeichnungsdokument um: Der Steuerpflichtige kann künftig versichern, er den übermittelten Daten zustimmt und er keine Änderungswünsche hat. Nach den nun vorgelegten Entwürfen kann das Freizeichnungsdokument vor oder nach Datenübermittlung genutzt werden.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...