Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gibt es keine komprimierte Steuererklärung mehr. Es erfolgt die Übermittlung nur noch im authentifizierten Verfahren. Die Finanzverwaltung wollte ursprünglich auch den Protokollausdruck entfallen lassen. Der Ausdruck dient gegenwärtig der Dokumentation der gesendeten Daten und stellt eine wichtige Unterlage dar. Nach Diskussionen und Änderungsvorschlägen gestaltet nun das BMF das Protokoll als Freizeichnungsdokument um: Der Steuerpflichtige kann künftig versichern, er den übermittelten Daten zustimmt und er keine Änderungswünsche hat. Nach den nun vorgelegten Entwürfen kann das Freizeichnungsdokument vor oder nach Datenübermittlung genutzt werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.