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Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Programmablauf für Lohnsteuerabzug

29.12.2017
Programmablauf für Lohnsteuerabzug
Die Finanzverwaltung hat mit dem aktuellen BMF-Schreiben den Programmablauf für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschließlich des neuen Grundfreibetrages mit 9.000 EUR und die neuen Kinderfreibeträge. Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale wird mit dem zu diesem Zeitpunkt nicht angepassten Beitragssatz der Rentenversicherung ermittelt (18,7 %).

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