Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Programmablauf für Lohnsteuerabzug

29.12.2017
Programmablauf für Lohnsteuerabzug
Die Finanzverwaltung hat mit dem aktuellen BMF-Schreiben den Programmablauf für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschließlich des neuen Grundfreibetrages mit 9.000 EUR und die neuen Kinderfreibeträge. Der Teilbetrag der Vorsorgepauschale wird mit dem zu diesem Zeitpunkt nicht angepassten Beitragssatz der Rentenversicherung ermittelt (18,7 %).

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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