Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster sind verkehrstherapeutischen Maßnahmen umsatzsteuerpflichtig. Der approbierte psychologische Physiotherapeut erbringt unter anderem Leistungen, die von Personen in Anspruch genommen werden, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Die Leistungen wurden von der Finanzverwaltung der Umsatzsteuer unterworfen, wogegen sich der Kläger wandte. Heilbehandlungen zur Vorbeugung, Behandlung oder Diagnose von Krankheiten liegen hier nicht vor. Der Gesundheitsschutz liegt bei diesen Leistungen nur mittelbar vor, was für die Steuerbefreiung nicht ausreicht.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...