Jeder kennt es. Man hat keine Lust die Fenster zu putzen, leider haben es die Fenster aber dringend nötig. Beauftragen Sie einfach jemanden der diese Tätigkeit für Sie übernimmt, denn wenn dieser die Fenster legal gegen Rechnung putzt, können Sie sogar einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen.
Dazu müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Privatperson muss einem Dienstleister eine Tätigkeit übergeben die eigentlich ein Ehe-Partner, der Lebensgefährte oder die Kinder des Haushalts verrichten würden. Des Weiteren muss es sich wirklich um eine reine Dienstleistung handeln, die zusätzlich im Haushalt ausgeführt wird. Das heißt, die Zubereitung von Speisen in Ihrer Küche würde steuerlich gefördert werden, jedoch nicht der Catering-Service der Speisen für eine Party anliefert. Man merke: Die Arbeiten müssen in der Wohnung, im Haus oder auf dem Grundstück erledigt werden.