Die Obergrenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde 2017 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Dabei gibt es drei verschiedene Abschreibungsverfahren:
Wird die Poolabschreibung berücksichtigt, ist eine Sofortabschreibung nicht mehr möglich. Die Untergrenze wurde ebenfalls von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Diese Regelung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...